| Seit einiger Zeit können Sie auch reine Software leasen. Die monatlichen Leasingraten ergeben sich aus folgender Leasingtabelle: Monatliche Leasingraten in Abhängigkeit von Laufzeit und Kaufpreis:
Die Raten gelten sowohl für Leasing als auch für Mietkauf* bzw. Software-Nutzungsverträge. Alle Konditionen sind "freibleibend" und auf monatliche Zahlungsweise ausgelegt. Es entstehen keine Bearbeitungsgebühren. Unterschiede zwischen Leasing und Mietkauf: Leasing: Beim Software-Leasing-Vertrag liegt die (steuerliche) Aktivierungspflicht bei dem Leasinggeber. Für den Kunden sind die Raten somit als Betriebsausgaben ansetzbar. Mit flexiblen Laufzeitmöglichkeiten kann auf die individuellen Wünsche des Kunden eingegangen und ihm somit die Investitionsentscheidung erleichtert werden. Die Verteilung der Lizenzgebühr auf den Nutzungszeitraum ermöglicht die Zahlung der monatlichen Raten aus dem laufenden Ertrag. Mietkauf bzw. Software-Nutzungsvertrag:* Der Kunde kauft das Leasingobjekt auf Raten (Ratenkauf). Nach Ablauf der Ratenzahlung geht das Objekt automatisch ohne zusätzliche Zahlung in sein Eigentum über. Zusammen mit der ersten Leasingrate wird die gesamte Mehrwertsteuer fällig. Dieser Vertrag bringt Vorteile, wenn der Kunde zusätzliches Anlagevermögen benötigt. Welche Vertragsform für Sie sinnvoller ist, kann im Endeffekt nur Ihr Steuerberater beantworten. Vor Abschluß eines Leasing- oder Mietkauf-Vertrags muß die Leasingfirma eine Bonitätsprüfung durchführen. Bei Personengesellschaften benötigt die Leasingfirma dazu i.d.R. Ihre Erlaubnis, eine Bankauskunft einzuholen. Folgende Leistungen können in Leasing-Verträge einbezogen werden:
1. Leasing bedeutet für Sie: - Sie investieren ohne Kapitaleinsatz. - Sie schonen Ihre Liquidität. - Ihr Eigenkapital, Ihre Kreditlinien und Ihre Sicherheiten bleiben unberührt. 2. Durch konstante, fest vereinbarte Leasing-Zahlungen über die gesamte Laufzeit sind Sie unabhängig von Zinssteigerungen und haben eine klare Planungs- und Kostengrundlage, z.B. für innerbetriebliche Kalkulationen oder Budgets. 3. Die Leasing-Vertragslaufzeit entspricht im Regelfall der Nutzungsdauer der Investition. Aufgrund des parallelen Verlaufs von Leasing-Kosten und dem Ertrag/Nutzen aus dem Objekteinsatz können die Leasing-Raten aus dem laufenden Ertrag bezahlt werden. (Grundsatz: "Pay as you earn"). 4. Leasing-Zahlungen sind als Betriebsaufwand steuerlich voll absetzbar. 5. Beim Leasing-Nehmer fallen für das Objekt keine Gewerbesteuern an. 6. Leasing ist bilanzneutral. Investitionen über Leasing führen deshalb nicht zu einer Verschlechterung der Bilanzoptik. Etwaige Abschreibungsprobleme entfallen. 7. Auf veränderte Marktverhältnisse kann sofort flexibel mit Neuanschaffungen reagiert werden. Man muß nicht warten, bis beispielsweise Rücklagen aus Gewinnen eine Investition zulassen. 8. "Leasing auf Zeit" steht im Gegensatz zu "Kauf auf ewig" und bewirkt somit ein sinnvolles Überdenken der technischen und wirtschaftlichen Aktualität des Betriebsvermögens. *Bei Autodesk Software ist nur reines Finanzleasing möglich. Ein Mietkauf ist nicht gestattet. Der Leasinggeber muß eine von Autodesk vorgegebene Zusatzvereinbarung mit den autorisierten AutoCAD Händler abschließen. | ||||||||||||||||||||||||